Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erhebt aufgrund der gültigen Satzung eine Zweitwohnungssteuer. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Zuständige Stelle: Steueramt
Wichtig
Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Stadt innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder durch eine Erklärung gegenüber der Stadt anzuzeigen.
Folgende Kriterien sind anzugeben:
- Lage der Wohnung
- Übergabetag der Wohnung lt. Kaufvertrag bzw. Mietbeginn
- Kaufpreis bzw. jährlicher Mietwert
- Größe der Wohnung (Wohnfläche in qm)
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 20 % der Jahresrohmiete.
Nähere Information hierzu erteilt Ihnen das Steueramt gern unter den angegebenen Kontaktdaten.
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