Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erhebt aufgrund der gültigen Satzung eine Zweitwohnungssteuer. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

Zuständige Stelle: Steueramt

Wichtig

Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Stadt innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder durch eine Erklärung gegenüber der Stadt anzuzeigen.

Folgende Kriterien sind anzugeben:

  1. Lage der Wohnung
  2. Übergabetag der Wohnung lt. Kaufvertrag bzw. Mietbeginn
  3. Kaufpreis bzw. jährlicher Mietwert
  4. Größe der Wohnung (Wohnfläche in qm)

Die Zweitwohnungssteuer beträgt 20 % der Jahresrohmiete.

Nähere Information hierzu erteilt Ihnen das Steueramt gern unter den angegebenen Kontaktdaten.

Downloads Dateiendung Dateigröße
Datei herunterladen Zweitwohnungssteuererklaerung.pdf pdf 9,8 KiB
Zurück zur Übersicht