Fundbüro Kühlungsborn
Ostseebad Kühlungsborn Fundbüro
Hier finden Sie in Zukunft Fundtiere und Fundsachen, sowie Vermisstenanzeigen.
Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?
Fundsachen müssen uns unverzüglich bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. Eine Fundsache können Sie bei uns in der Zentrale der Stadtverwaltung (Empfang) abgeben. Sie können auch nachfragen, wenn Sie selbst etwas verloren haben.
Wenn Sie uns größere Fundsachen anzeigen, können wir den Kommunalservice Kühlungsborn damit beauftragen, den Gegenstand/die Gegenstände abzuholen. Dies gilt nicht für Fahrräder.
Wichtig
- jeder Fund von mehr als 5,00 € bedarf der Anzeige
- die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate
- Sie erhalten Finderlohn bis zum Wert von 500,00 € = 5 % / vom Mehrwert 3 %
Gebühren
Für die Verwahrung der Fundsachen wird eine Gebühr erhoben, die bei Abholung durch den Finder oder den Eigentümer fällig wird.
Verwahrgebühr:
im Wert bis zu 10,00 € | 1,00 € |
im Wert von 10,01 - 25,00 € | 1,50 € |
im Wert von 25,01 - 50,00 € | 3,50 € |
im Wert von 50,01 - 150,00 € | 4,50 € |
im Wert über 150,00 € | 4,50 € zzgl. 1 v H für den über 150 € hinausgehenden Mehrwert. |
Verwaltungsgebühr
- Bescheinigungen und sonstige schriftliche Auskünfte zu Fundsachen: 6,00 Euro
(Diese Gebühr wird demzufolge auch erhoben, bei schriftlicher Aufforderung zur Abholung der Fundsachen nach Verstreichen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.)