Hauptamt
Das Hauptamt bildet die zentrale Organisationseinheit der Verwaltung und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der internen Prozesse. Es koordiniert grundlegende Verwaltungsaufgaben und unterstützt die anderen Ämter in organisatorischen und strategischen Fragen. Zu den Kernaufgaben zählen das Personalwesen, die Informationstechnik sowie die Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung. Darüber hinaus ist das Hauptamt für das Vergabe- und Beschaffungswesen, Versicherungsangelegenheiten und den Sitzungsdienst verantwortlich. Auch rechtliche Themen, die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen sowie die Betreuung des Archivs fallen in seinen Zuständigkeitsbereich. Ergänzt wird das Aufgabenspektrum durch die Poststelle und das Fundbüro als Serviceeinrichtungen für Verwaltung und Öffentlichkeit.
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