Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Rathaus (Einwohnermeldeamt) einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Zuständige Stelle: Einwohnermeldeamt

Frau Leinweber
Einwohnermeldeamt
(038293) 823408
a.leinweber@stadt-kborn.de

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Gebühr

  • Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an

Wichtig:

  • die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
  • den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen
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