Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Rathaus (Einwohnermeldeamt) einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Zuständige Stelle: Einwohnermeldeamt
Was benötigen Sie?
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Gebühr
- Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
Wichtig:
- die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
- den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen
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