Fischereischein beantragen
Zuständige Stelle:
Was benötigen Sie?
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen. Er wird unter folgenden Voraussetzungen auf Lebenszeit erteilt:
- nach Vorlage eines Prüfungszertifikates über eine bestandene Fischereischeinprüfung.
- nach Vorlage eines unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Fischereischeines
- nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes.(Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren legt der Erziehungsberechtigte den Ausweis vor).
- nach Vorlage eines aktuellen Passfotos
Gebühr
- Für die Neuausstellung eines Fischereischeines: 8,00 €
- Die Fischereiabgabemarke kostet für das Jahr 10,00 €
Die Gewässerkarte erhalten Sie im "Haus des Gastes" (Laetitia), Ostseeallee 19, 18225 Kühlungsborn oder online unter: www.fiskado.de
Download:
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Datei herunterladen | Fischereischein - Antrag Fischereischein auf Lebenszeit.pdf | 20,7 KiB | |
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