Begrüßungsgeld für Neugeborene beantragen
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn unterstützt Familien und zahlt ein Begrüßungsgeld für Neugeborene.
Zuständige Stelle: Schule / Kita / Sport
Wichtig
Das Begrüßungsgeld in Höhe von 200,00 € wird einkommensunabhängig und als einmalige Zuwendung bargeldlos gezahlt und dient ausschließlich zur finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit einer Geburt. Zuwendungsberechtigt sind der oder die jeweiligen Personensorgeberechtigte/n.
Das Begrüßungsgeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Das Antragsformular erhalten Sie im Einwohnermeldeamt und hier als Download.
Die Beantragung des Begrüßungsgeldes ist bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes möglich.
Anspruchsvoraussetzung
Die Kindesmutter muss im Zeitraum von sechs Monaten vor der Geburt des Kindes selbst ununterbrochen mit dem Hauptwohnsitz in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemeldet sein.
Downloads | Dateiendung | Dateigröße | |
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Datei herunterladen | Begrüßungsgeld Neugeborene - Richtlinie und Antrag zur Gewährung von Begrüßungsgeld an Neugeborene vom 16.10.2015.pdf | 1,1 MiB |