Beglaubigungen
Zuständige Stelle: Standesamt / Einwohnermeldeamt
Wir beglaubigen Ihnen
- Zeugnisse
- Studienbescheinigungen
- Rentenbescheide
- Zivildienstbescheinigungen etc.
Was benötigen Sie?
- das Original-Dokument
Gebühr
- die Gebühr beträgt je Dokument: 3,00 €
Wichtig:
Wiederbeschaffbare Personenstandsurkunden wie z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden werden nicht beglaubigt.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, welches diese Urkunde ausgestellt hat.