Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrten Straßen beantragen
gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO
Zuständige Stelle: Ordnungsamt
- Datei öffnen (24,8 KiB) Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrten Straßen § 46 (1) Nr. 11 StVO - Antrag.pdf
gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO
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