Abmeldung des Wohnsitzes
Die Abmeldung ist grundsätzlich nicht mehr notwendig, da Sie bei der Anmeldung in einem anderen Einwohnermeldeamt bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt abgemeldet werden können. Die Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei:
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
Zuständige Stelle: Einwohnermeldeamt
Was benötigen Sie?
- den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (erhalten Sie bei uns im Einwohnermeldeamt)
- die Abmeldung ins Ausland oder die Abmeldung von der Nebenwohnung könne Sie direkt persönlich bei uns erledigen
Wichtig
- wie bei der Anmeldung, beträgt auch die Frist zur Abmeldung 1 Woche
- das vollständig ausgefüllte Abmeldeformular können Sie uns auch zusenden
Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Einwohnermeldeamt
Ostseeallee 20
18225 Ostseebad Kühlungsborn