Abmeldung des Wohnsitzes

Die Abmeldung ist grundsätzlich nicht mehr notwendig, da Sie bei der Anmeldung in einem anderen Einwohnermeldeamt bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt abgemeldet werden können. Die Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei:

  • Wegzug ins Ausland
  • Abmeldung einer Nebenwohnung

Zuständige Stelle: Einwohnermeldeamt

Frau Leinweber
Einwohnermeldeamt
(038293) 823408
a.leinweber@stadt-kborn.de

Was benötigen Sie?

  • den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (erhalten Sie bei uns im Einwohnermeldeamt)
  • die Abmeldung ins Ausland oder die Abmeldung von der Nebenwohnung könne Sie direkt persönlich bei uns erledigen

Wichtig

  • wie bei der Anmeldung, beträgt auch die Frist zur Abmeldung 1 Woche
  • das vollständig ausgefüllte Abmeldeformular können Sie uns auch zusenden
    Stadt Ostseebad Kühlungsborn
    Einwohnermeldeamt
    Ostseeallee 20
    18225 Ostseebad Kühlungsborn
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