Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Neue Reihe – Mitarbeiterwohnungen“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Neue Reihe - Mitarbeiterwohnungen“ einschließlich der Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude und Anlagen in der Neue Reihe Nr. 17, Flurstück 588/1 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, in einer Größe von ca. 2000 m² im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 28 „Neue Reihe - nördliches Teilstück“ i.d.F. der 1. Änderung (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Das Planungsziel besteht in der Neubebauung und Nutzung des Grundstücks des ehemaligen Hotels Bünger/Waldhotel und späteren Erholungsheims der katholischen Kirche, das bereits heute als Mitarbeiterunterkunft genutzt wird, um dauerhaft Mietwohnraum für Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie zu schaffen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 und der Entwurf der Begründung dazu werden in der Zeit

vom 23.03.2026 bis zum 28.04.2026

auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter www.stadt-kuehlungsborn.de und im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauportal-mv.de veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die o.g. Unterlagen in diesem Veröffentlichungszeitraum während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an m.kolakowski@stadt-kborn.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird daraus aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/bekanntmachungen und im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene  einsehbar.

O. Arndt   (Siegel)
Die Bürgermeisterin

Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Neue Reihe - Mitarbeiterwohnungen

Quelle: Digitale topographische Karte © GeoBasis DE/M-V 2025

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