Entnahme von Badegewässern 2025
In Vorbereitung auf die Badesaison 2025 sind gemäß Badegewässerlandesverordnung – BadegewLVO M-V vom 6. Juni 2008 (letzte Änderung vom 23.September 2015), die Badegewässer zu bestimmen.
Das Gesundheitsamt legt diese gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises fest, wobei gemäß § 11 und § 12 BadegewLVO M-V die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden bis zum 20.02.2025 vorzubringen.
Die folgende Liste enthält die Badegewässer (Badestellen), die in den turnusmäßigen Überwachungsplan des Gesundheitsamtes aufgenommen werden sollen. Die Überwachung erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analyse der Proben, einschließlich der Bestimmung von Temperatur und pH-Wert. Bei Binnen-, Bodden- und Haffgewässern erfolgt zusätzlich eine Sichttiefemessung.
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn teilt mit, dass zur Saison 2025 an folgenden Badestellen die Entnahme von Badegewässern geplant ist:
• Ostsee, Kühlungsborn, Campingpark / Ostseeklinik
• Ostsee, Kühlungsborn, Hotel Schloss am Meer
• Ostsee, Kühlungsborn, Hauptstrand West
• Ostsee, Kühlungsborn, Hauptstrand Ost
• Ostsee, Kühlungsborn, östlich Bootshafen
Die Entnahme findet fünfmal in der Saison statt. Zusätzlich soll zu Saisonbeginn die einmalige Entnahme am Mühlbach erfolgen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen oder Anregungen bis zum 21.02.2025 an das
Gesundheitsamt des Landkreises Rostock,
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
Tel.-Nr. 03843 / 755 0
oder persönlich in der Dammchaussee 30a, in 18209 Bad Doberan, sowie an die örtliche Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung wenden.
Ostseebad Kühlungsborn, 06.02.2025
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Zielinski
Bürgeramtsleiterin