Bodenordnungsverfahren "Wittenbeck/ÖBK"

Für das Bodenordnungsverfahren "Wittenbeck" erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung als Schlussfeststellung.

Bodenordnungsverfahren: „Wittenbeck“

Gemeinde/n: Wittenbeck, Steffenshagen

Landkreis: Rostock

 

Öffentliche Bekanntmachung
Schlussfeststellung
 

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Wittenbeck“ folgender Feststellung abgeschlossen:

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

 

1. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

 

2. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

 

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie dem Anhang: