Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses - vorhabenbezogener B-Plan Nr. 11

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

„Neue Reihe - Mitarbeiterwohnungen“

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.10.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Neue Reihe - Mitarbeiterwohnungen“ gemäß §§ 2, 8, 12 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Das Planungsziel besteht in der Neubebauung und Nutzung des Grundstücks des ehemaligen Hotels Bünger/Waldhotel und späteren Erholungsheims der katholischen Kirche, das bereits heute als Mitarbeiterunterkunft genutzt wird, um dauerhaft Mietwohnraum für Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie zu schaffen. Es ist vorgesehen, 35 Wohnungen in einem drei- bis viergeschossigen Gebäudekomplex zu schaffen. Dazu ist ein Neubau anstelle der vorhandenen, maroden Gebäude geplant. Zur konkreten Umsetzung dieser Planungsziele wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auf der Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplanes aufgestellt und ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abgeschlossen (§ 12 BauGB).

 

Da es sich um die Wiedernutzbarmachung einer innerörtlichen Fläche handelt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Umweltbelange werden angemessen berücksichtigt.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude und Anlagen in der Neue Reihe Nr. 17, Flurstück 588/1 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, in einer Größe von ca. 2000 m² im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 28 „Neue Reihe – nördliches Teilstück“ i.d.F. der 1. Änderung (s. Übersichtsplan in der Anlage).

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die gesiegelte und unterschriebene Bekanntmachung  inklusive des Übersichtsplans entnehmen sie der Download-Datei.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bauamt der Stadt Kühlungsborn während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 16.01.2026 zur Planung äußern.