Bebauungsplan Nr. 53 „Riedenweg - Südwest“

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den B-Plan Nr. 53

Bebauungsplan Nr. 53 „Riedenweg - Südwest“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 08.10.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Riedenweg - Südwest“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gebilligt. Der Geltungsbereich des Plangebietes, gelegen südlich des Riedenweges, westlich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ und südlich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Ostseegarten“, hat eine Größe von rund 0,9 ha. (siehe Übersichtsplan in der Anlage). Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung einer Wohnbebauung mit rückwärtig gelegenen Hausgärten zur Abrundung der vorhandenen Ortslage am westlichen Ende des Riedenweges in Kühlungsborn-West.

Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf mit dazugehöriger Begründung

vom 19.10.2026 bis zum 20.11.2026

während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die o.g. Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/bekanntmachungen einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf vorzugsweise elektronisch an m.kolakowski@stadt-kborn.de übermittelt oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/bekanntmachungen einsehbar.

 

                                                       

Olivia Arndt                                                                        Siegel
Bürgermeisterin

 

Anlage: Übersichtsplan
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 "Riedenweg - Südwest"

 

                                                                                        Auszug aus der digitalen topographischen Karte. © GeoBasis DE/M-V 2026