Bebauungsplan Nr. 53 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Riedenweg-Südwest"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 09.07.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Riedenweg - Südwest“ gemäß §§ 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung einer Wohnbebauung mit rückwärtig gelegenen Hausgärten zur Abrundung der vorhandenen Ortslage am westlichen Ende des Riedenweges in Kühlungsborn-West.

Der Geltungsbereich des Plangebietes, gelegen südlich des Riedenweges, westlich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ und südlich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Ostseegarten“, hat eine Größe von rund 0,9 ha und umfasst Teilflächen aus den Flurstücken 344/2 und 333/2 (Riedenweg), Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/bekanntmachungen einsehbar.