5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördlich Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

2. ergänzender Aufstellungsbeschluss

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 10.04.2025 beschlossen die Planungsziele der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördlich Friedrich-Borgwardt-Straße" gemäß §§ 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) erneut wie folgt zu ergänzen:

1. für das Grundstück Friedrich-Borgwardt-Str. 16 (Flurstück 152/5, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn)

 

Anpassung der nordwestlichen Baugrenze um 3,0m für max. II-Vollgeschosse und Dachterrasse

Erhöhung der GRZ I für Hauptnutzungen von 0,35 auf 0,45

 

2. für das Grundstück Friedrich-Borgwardt-Straße 29 (Flurstück 129/5, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn)

 

Erweiterung der Baugrenze für Wohnungszugang, Festsetzung „künftig fortfallend“ streichen

 

3. für das Grundstück Poststraße 16 (Flurstück 147/1 Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn)

 

Änderung der zulässigen Wohnungsanzahl (max. 8 WE für das rückwärtige Baufeld - Streichung Pkt. 6 der textl. Festsetzung der Ursprungsfassung des B-Planes)

Anpassung zulässig GRZ mit Tiefgaragen 0,8

 

Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Die bisherigeren Planungsziele: Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf Schule, Erhöhung der GRZ auf 0,8, Änderung der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Fassadenmaterialien sowie Farbe und Erweiterung/Änderung der Baugrenzenausweisung bleiben bestehen.

 

Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst weiterhin die Flurstücke: 622/15, 622/17, 622/45, der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn neu hinzugekommen sind die Flurstücke s. Übersichtsplan in der Anlage.

 

Der ergänzende Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/bekanntmachungen einsehbar.

 

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereich des 2. ergänzenden Aufstellungsbeschlusses der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

>>>Anlage