5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Bekanntmachung des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Ergänzung der Planungsziele der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördlich Friedrich-Borgwardt-Straße“ gemäß §§ 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) wie folgt zu ergänzen:
Erweiterung/Änderung der Baugrenzenausweisung.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die bisherigeren Planungsziele: Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf Schule, Erhöhung der GRZ auf 0,8, Änderung der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Fassadenmaterialien und Farbe bleiben bestehen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst weiterhin die Flurstücke: 622/15, 622/17, 622/45, der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn s. Übersichtsplan in der Anlage.
Der ergänzende Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Kozian (Siegel)
Bürgermeister
Übersichtsplan:
Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.
Auszug aus der digitalen topographischen Karte. © GeoBasis DE/M-V 2024
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