2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Achterstieg II“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33“Achterstieg II“ gemäß §§ 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Planungsziel besteht in einer Änderung der textlichen Festsetzung 4.1 (Fassung 1. Änderung). Demnach sollen zukünftig freistehende unbeheizte Gewächshäuser die ausschließlich dem Anbau von Gemüse o.ä. dienen und nicht zum Aufenthalt von Personen sowie als Abstellraum genutzt werden dürfen, bis zu Grundfläche von max. 16m² zulässig sein. Für alle weiteren Nebengebäude bleibt die Festsetzung bestehen, dass diese nicht freistehend errichtet werden dürfen. Die Errichtung der Gewächshäuser kann auch außerhalb der Baugrenzen nicht aber innerhalb der festgesetzten Grünflächen oder im Vorgarten erfolgen. Da der Boden nur marginal verändert wird und keine Versiegelung erfolgt, werden die Flächen bei der Berechnung der GRZ nicht mit einbezogen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33 umfasst den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsfassung siehe Übersichtsplan in der Anlage.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
R. Kozian (Siegel)
Bürgermeister
Übersichtsplan:
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Achterstieg II“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.
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