13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 09.07.2026 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Riedenweg - Südwest“ erforderlich. Das Planungsziel des Bebauungsplanes besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung einer Wohnbebauung mit rückwärtig gelegenen Hausgärten zur Abrundung der vorhandenen Ortslage am westlichen Ende des Riedenweges in Kühlungsborn-West.

Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden daher Wohnbauflächen und Grünflächen anstelle von Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Der Bereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Gesamtgröße von rund 0,8 ha bezieht sich auf Flächen in Kühlungsborn-West, südlich des Riedenweg. (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/bekanntmachungen einsehbar.