Neue Öffnungszeiten-Verordnung MV
Neue Regelung erlaubt Geschäften mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, insbesondere Lebens- und Genussmittel, sowie des typisch touristischen Bedarfs in bestimmten Tourismusregionen (z.B. im Ostseebad Kühlungsborn) erweiterte Ladenöffnungszeiten, die nicht dem allgemeinen Öffnungszeitengesetz unterliegen.
In den Zeiträumen vom 15.03. bis 31.10. sowie nun auch vom 17.12. bis 08.01. dürfen die Geschäfte sonntags und feiertags in der Zeit von 11:30 Uhr bis 19:00 Uhr für maximal 6 Stunden ihre Türen öffnen.
Zu beachten gibt es folgende Ausnahmen:
- Am Karfreitag sowie am 1. Weihnachtsfeiertag bleiben alle Geschäfte geschlossen.
- Am Ostersonntag darf von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr geöffnet werden.
- Am 1. Mai können lediglich Inhaber sowie deren Familienangehörige (keine Angestellten) das eigene Geschäft in der Zeit von 11:30 Uhr bis 19:00 Uhr für maximal 6 Stunden öffnen.
Die neue Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommerns finden Sie hier.
- Datei öffnen (222,4 KiB) Öffnungszeitenverordnung ÖZVO M-V.pdf
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