Feuer im Freien - Was ist erlaubt?
Feuer im Freien – Was ist erlaubt? 
Ein kleines Holzfeuer im Garten kann gemütlich sein. Damit es jedoch nicht zu Gefahren, Rauchbelästigungen oder Umweltproblemen kommt, gelten einige wichtige Regeln.
Erlaubt
✓ Naturbelassenes, trockenes Holz (z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig)
✓ Brennstoffhaufen maximal 1 Meter hoch und 1 Meter Durchmesser
✓ Ausreichender Abstand zu Gebäuden und brennbaren Materialien
✓ Löschmittel (Wasser oder Sand) bereithalten
✓ Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut beaufsichtigen
Nicht erlaubt
✗ Verbrennen von Abfällen oder behandeltem Holz
✗ Verwendung von Benzin, Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern
✗ Feuer bei starkem Wind oder großer Trockenheit
✗ Feuer bei starker Rauchentwicklung weiter brennen lassen
✗ Feuer ab Waldbrandgefahrenstufe III
Tipp:
Kühlungsborner Bürger können ihre Gartenabfälle, wie Laub oder Rasenschnitt kostenfrei im Grünschnittlager im Schwarzen Weg abgeben.
ACHTUNG: Keine Annahme von gewerblichen Dienstleistern!
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Fragen? Wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt.
Ostseeallee 20 18225 Ostseebad Kühlungsborn 038293 / 823 414 oder j.nowak@stadt-kborn.de |
Stand: 16.03.2026
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