Feuer im Freien - Was ist erlaubt?

Feuer im Freien – Was ist erlaubt?                                   

                                                                                                                             

Ein kleines Holzfeuer im Garten kann gemütlich sein. Damit es jedoch nicht zu Gefahren, Rauchbelästigungen oder Umweltproblemen kommt, gelten einige wichtige Regeln.

 

Erlaubt

✓ Naturbelassenes, trockenes Holz (z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig)

✓ Brennstoffhaufen maximal 1 Meter hoch und 1 Meter Durchmesser

✓ Ausreichender Abstand zu Gebäuden und brennbaren Materialien

✓ Löschmittel (Wasser oder Sand) bereithalten

✓ Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut beaufsichtigen

 

Nicht erlaubt

✗ Verbrennen von Abfällen oder behandeltem Holz

✗ Verwendung von Benzin, Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern

✗ Feuer bei starkem Wind oder großer Trockenheit

✗ Feuer bei starker Rauchentwicklung weiter brennen lassen

✗ Feuer ab Waldbrandgefahrenstufe III

 

Tipp:

Kühlungsborner Bürger können ihre Gartenabfälle, wie Laub oder Rasenschnitt  kostenfrei im Grünschnittlager im Schwarzen Weg abgeben.

ACHTUNG:  Keine Annahme von gewerblichen Dienstleistern!

 

Fragen?  Wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt.   


Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Ostseeallee 20

18225 Ostseebad Kühlungsborn

038293 / 823 414 oder j.nowak@stadt-kborn.de

 

 

Stand: 16.03.2026