13. Änderung zum F-Plan

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 13. Änderung des F-Plans.

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 08.10.2026 den Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gebilligt. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Riedenweg - Südwest“ erforderlich. Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden daher Wohnbauflächen und Grünflächen anstelle von Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Gesamtgröße von rund 0,8 ha bezieht sich auf Flächen in Kühlungsborn-West, südlich des Riedenweg (siehe Übersichtsplan in der Anlage).

Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf mit dazugehöriger Begründung

vom 19.10.2026 bis zum 20.11.2026

während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die o.g. Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/bekanntmachungen einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf vorzugsweise elektronisch an m.kolakowski@stadt-kborn.de übermittelt oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/bekanntmachungen einsehbar.

 

                           

Olivia Arndt                                          Siegel
Bürgermeisterin

 

Anlage: Übersichtsplan
Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

                                                                                        Auszug aus der digitalen topographischen Karte. © GeoBasis DE/M-V 2026