Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Was benötige ich für?

Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe und soziale Dienste
Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des ruhenden Verkehrs - Rechtsgrundlage § 46 Abs. 1 Nr. 11 der StVO.
 
Anträge dieser Art bedürfen stets einer einzelfallbezogenen Prüfung. Ein Anspruch auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung besteht grundsätzlich nicht und ist abhängig von den zugrundeliegenden Bedürfnissen der beantragenden Person.
 
Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Ausnahmen können für Handwerksbetriebe (zum zeitlich begrenzten Parken im Stadtgebiet und in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis) und soziale Dienste (ambulante Pflegedienste) zugelassen werden. Der Parkausweis wird auf den Handwerksbetrieb bzw. auf soziale Dienste ausgestellt und enthält max. zwei weitere amtliche Kennzeichen von betriebseigenen Fahrzeugen welche mit dem Firmenlogo bzw. der Firmenaufschrift zu versehen sind.
Wo kann ich mit der Ausnahmegenehmigung parken?
Sowohl Handwerkerkarten, als auch die Genehmigungen für die sozialen Dienste ermöglichen ein Parken von max. 2 Stunden mit Parkscheibe bei den Verkehrsbeschränkungen nach den Verkehrszeichen:
  • 286 und 290 im eingeschränkten Halteverbot / Zonenhaltverbot
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
  • und auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO)
sofern ein Auftrag auszuführen ist, in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und für die Tätigkeit das Fahrzeug am Einsatzort unbedingt erforderlich ist.
 
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung einer Ausnahmegenehmigung jeweils aktuell vorzulegen:
Handwerksbetriebe:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- eine Kopie der Gewerbeanmeldung
- eine Kopie des Fahrzeugscheines/der Fahrzeugscheine
- eine Vollmacht, wenn der Antragsteller nicht der Gewerbeinhaber ist
 
Soziale Dienste:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- eine Kopie des Fahrzeugscheines/der Fahrzeugscheine
- eine Vollmacht, wenn der Antragsteller nicht der Erlaubnisinhaber ist
 
Wie lange ist ein Parkausweis gültig?
Die Ausnahmegenehmigung gilt ein Jahr ab Datum der Ausstellung. Eine Neubeantragung kann per Post, Mail, Fax oder auch persönlich im Rathaus des Ostseebades Kühlungsborn, Ordnungsamt, erfolgen. Eine schriftliche Beantragung sollte spätestens 14 Tage vor Ablauf vorgenommen bzw. eingereicht werden. Es ist zwingend erforderlich, dass bei jeder neuen Beantragung alle Antragsunterlagen erneut vollständig und aktuell vorgelegt werden, da diese für die Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen nötig sind. Nach Bearbeitung der zugesandten Anträge werden die Genehmigung, der Parkausweis sowie der erstellte Kostenbescheid an Ihre Adresse versandt.
 
Wie erfolgt die Umschreibung einer Ausnahmegenehmigung?
Bitte beachten Sie, dass In den Fällen, in denen ein Fahrzeugwechsel stattgefunden hat, im Nachgang auch die Ausnahmegenehmigung geändert bzw. neu ausgestellt werden muss. Dies ist nur durch persönliche Vorsprache am Sprechtag möglich. Es sind lediglich der neue Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die alte Genehmigung (Parkkarte) und ein unterschriebener Änderungsantrag vorzulegen. Dieser Antrag kann entweder formlos auf dem Kopfbogen der Firma verfasst werden oder Sie nutzen unseren Antragsvordruck vor Ort.
 
Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?
Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist § 6 a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz i.V.m. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Folgende Gebühren werden erhoben:
Erteilung einer Parkkarte für Handwerker 70,00€/Jahr
Gemäß der Rundverfügung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern vom 1. November 1995 zur Gewährung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe hat ein schriftlicher Hinweis darauf zu erfolgen, wo gerade gearbeitet wird, hier als individueller und nachprüfbarer Nachweis der Rechtfertigung der Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe. Dieser Arbeitsstättennachweis ist somit als Ergänzung des Parkausweises anzusehen und Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe.
Auf dem Arbeitsstättennachweis sind der Firmenname/-anschrift (sofern möglich Firmenstempel), das amtliche Kennzeichen des geparkten Fahrzeuges, das Einsatzdatum und die Uhrzeit, der Einsatzort der Handwerkstätigkeit sowie die telefonische Erreichbarkeit einzutragen.
Die Benutzung des Handwerkerparkausweises ist nur dann zulässig, wenn ein handwerklicher Auftrag auszuführen ist, in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und für die Tätigkeit das Fahrzeug am Einsatzort unbedingt erforderlich ist.
 
Konkret umfasst dies die Benutzung des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug, zum Transport von Werkzeugen/Materialien oder wegen Eilbedürftigkeit. Bei reinen Vorgesprächen in Vorbereitung eines handwerklichen Auftrages darf der Handwerkerparkausweis nicht im Fahrzeug ausgelegt werden, da für diese Tätigkeit das Fahrzeug nicht zwingend benötigt wird. Weiterhin darf mit dem Handwerkerparkausweis nur während der tatsächlichen Ausführung des handwerklichen Auftrages geparkt werden, das heißt nicht während bzw. für die Pausenzeiten.
 
Der Handwerkerparkausweis darf nicht verwendet werden, wenn Tätigkeiten (gegebenenfalls auch handwerkliche) in den eigenen Büro-/Betriebsräumen ausgeführt werden.
 
Ausnahmegenehmigung für im sozialen Dienst Tätige (private Pflegedienste) (Parkdauer max. 2 h)     30,00 €/Jahr
 
Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Kostenbescheid, der Ihnen zusammen mit der Ausnahmegenehmigung zugeht.
 
Anmeldung

Was benötigen Sie?

  • die Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie von Ihrem Vermieter) oder den Kaufvertrag bei Wohneigentum (Blanko-Formular finden Sie unter "Bürgerservice -> Formulare")
  • die Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) aller zuziehenden Personen

Wichtig

  • laut Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen anmelden
  • die Anmeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden
Abmeldung

Die Abmeldung ist grundsätzlich nicht mehr notwendig, da Sie bei der Anmeldung in einem anderen Einwohnermeldeamt bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt abgemeldet werden können. Die Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei:

  • Wegzug ins Ausland
  • Abmeldung einer Nebenwohnung

Was benötigen Sie?

  • den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (erhalten Sie bei uns im Einwohnermeldeamt)
  • die Abmeldung ins Ausland oder die Abmeldung von der Nebenwohnung könne Sie direkt persönlich bei uns erledigen

Wichtig:

  • wie bei der Anmeldung, beträgt auch die Frist zur Abmeldung 1 Woche
  • das vollständig ausgefüllte Abmeldeformular können Sie uns auch zusenden
    Stadt Ostseebad Kühlungsborn
    Einwohnermeldeamt
    Ostseeallee 20
    18225 Ostseebad Kühlungsborn

Ummeldung

(Umzug innerhalb von Kühlungsborn)

Was benötigen Sie?

  • Personalausweis und/oder Reisepass (aller umziehenden Personen)
  • Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgebers oder Eigentumsnachweis (Blanko-Formular finden Sie unter "Bürgerservice -> Formulare")

Wichtig

  • die Ummeldung müssen Sie innerhalb von 2 Wochen vornehmen
  • die Ummeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden
Personalausweis

Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr müssen einen Personalausweis beantragen.

Was benötigen Sie?

  • ein biometrisches Passbild (höchstens ein halbes Jahr alt), 35 mm breit und 45 mm hoch
  • außerdem:
    Bei einem Erstantrag:

    Geburtsurkunde

    Bei einem Neuantrag:

    alter Personalausweis oder Reisepass

Gebühr

  • bis zum 23. Lebensjahr: 22,80 €
  • ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €

Wichtig

  • persönliches Erscheinen ist leider unumgänglich!
  • in der Regel können Sie mit ca. 3 bis 4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen

Der vorläufige Personalausweis

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.

Was benötigen Sie?

  • 1 Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr), 35 mm breit und 45 mm hoch
  • Ihren alten Personalausweis oder Reisepass, auch wenn er ungültig ist,
  • Kinderausweis oder Geburts- oder Heiratsurkunde
  • die Gebühr beträgt 10,--€

Wichtig

  • zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis müssen Sie den Bundespersonalausweis beantragen
  • wir stellen Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus; Sie können ihn gleich mit nach Hause nehmen
Reisepass

Alle Deutschen können einen Reisepass erhalten. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie auf dem Antragsformular für den Reisepass die Unterschrift beider Elternteile. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass als Andenken mit nach Hause geben, nachdem wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.

Was benötigen Sie?

  • ein neues Passbild (höchstens ein halbes Jahr alt), 35 mm breit und 45 mm hoch
  • den alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, bzw. den Kinderausweis oder die Geburts-/Abstammungs-/Heiratsurkunde
  • die Gebühr richtet sich nach dem Alter
    die Gebühr für unter 24jährige beträgt: 37,50 € - 6 Jahre gültig
    die Gebühr für über 24jährige beträgt: 60,-- € - 10 Jahre gültig
  • Expressreisepass - fertig in ca. 3 Tagen: 92,-- €
  • wenn Sie Ihren Pass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit und zusätzlich den Personalausweis bzw. die Verlustanzeige der Polizei

Wichtig

  • Persönliches Erscheinen ist leider unumgänglich
  • in der Regel können Sie mit ca. 3 bis 4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es unter Umständen auch länger dauern

Der vorläufige Reisepass

Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen und der neue nicht rechtzeitig vorliegen wird, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass, der ein Jahr gültig ist.

Was benötigen Sie?

  • 1 Passbild (höchstens ein halbes Jahr alt), 35 mm breit und 45 mm hoch,
  • den alten Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist, bzw. den Kinderausweis
  • die Gebühr beträgt 26,--€, gültig für 1 Jahr
  • wenn Sie Ihren Pass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mit und zusätzlich Ihren Personalausweis bzw. die Verlustanzeige der Polizei

Wichtig

  • wir stellen Ihnen den vorläufigen Reisepass so schnell wie möglich aus (ca. 2 Tage Bearbeitungsdauer)
Kinderreisepass

Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 12. Lebensjahr kann einen Kinderausweis erhalten.

Was benötigen Sie?

  • 1 biometrisches Passbild, 35mm breit und 45mm hoch
  • die Geburtsurkunde
  • die Unterschrift beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten auf dem Antrag für den Kinderausweis oder die unterschriebene Zustimmungserklärung des nicht-anwesenden Sorgeberechtigten
  • einen Sorgerechtsbeschluss, wenn die Ehe der Eltern geschieden ist (erhalten Sie beim Amtsgericht)
  • eine Bestellungsurkunde, wenn eine Betreuung besteht (Amtsgericht)
  • die Gebühr beträgt 13,--€
  • Gültigkeit: 1 Jahr
Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweispapiere

Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir nehmen dann bei uns im Bürgerbüro eine Verlustanzeige auf, für die wir Ihre persönliche Unterschrift benötigen.

Hinweis:

  • um neue Ausweispapiere zu erhalten, benötigen Sie die auf den vorhergehenden Seiten aufgeführten Unterlagen
  • bei Diebstahl wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststell
Lohnsteuerkarte

Seit dem 01.01.2011 sind die Finanzämter für die Lohnsteuerkarten zuständig. Sollten Sie Fragen zur Lohnsteuerkarte haben, wenden Sie sich bitte an das

Finanzamt Rostock
Möllner Straße 13
18103 Rostock
Telefon: 0381-128450

Hundesteuer

Sie können Ihren Hund in der Stadtverwaltung - Kämmerei - bei Frau Heise oder Frau Behrens telefonisch, schriftlich oder persönlich an- oder abmelden.

Der Steuerbescheid und die Hundemarke werden Ihnen zugeschickt.

Die Steuerbeträge
45,--€ für den ersten Hund
65,--€ für den zweiten Hund
80,--€ für jeden weiteren Hund
240,--€ für jeden gefährlichen Hund

2,65 € bei Verlust der Hundemarke für 2. Marke

Wichtig

Über Steuerermäßigungen (z. B. bei Wachhunden) oder Steuerbefreiungen (z. B. bei Blindenhunden) informiert Sie gerne die Steuerabteilung (Zimmer 11 im I. OG, Frau Heise oder Frau Behrens, Telefon 823411).

Zweitwohnsteuer

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erhebt aufgrund der gültigen Satzung eine Zweitwohnungssteuer. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Stadt innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder durch eine Erklärung gegenüber der Stadt anzuzeigen.

Folgende Kriterien sind anzugeben:
1.Lage der Wohnung
2.Übergabetag der Wohnung lt. Kaufvertrag bzw. Mietbeginn
3.Kaufpreis bzw. jährlicher Mietwert
4.Größe der Wohnung (Wohnfläche in qm)

Die Zweitwohnungssteuer beträgt 20 % der Jahresrohmiete.

Nähere Information hierzu erteilt Ihnen gerne die Steuerabteilung (Zimmer 11 im I. OG, Frau Heise oder Frau Behrens, Tel. 823411).

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Berlin aus.

Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie bei uns stellen, wenn Sie im Ostseebad Kühlungsborn gemeldet sind.

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Gebühr beträgt 13,--€
  • Dauer: ca. 10 Tage, wird an Ihre Meldeadresse geliefert

Wichtig

  • persönliches Erscheinen ist leider unumgänglich

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke (das Führungszeugnis wird an Ihre Privatanschrift geschickt)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (bitte halten Sie die Anschrift der jeweiligen Behörde bereit)
Gewerbezentralregister-Auszug

Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht.

Ein Gewerberegister-Auszug ist ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende.

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Gebühr beträgt 13,--€
  • Dauer: ca. 10 Tage, wird an Ihre angegebene Adresse geliefert

Wichtig

  • persönliches Erscheinen ist leider unumgänglich
  • bitte den Verwendungszweck angeben
Amtliche Beglaubigung

Beglaubigungen können nur im Standesamt und im Einwohnermeldeamt vorgenommen werden.

Wir beglaubigen Ihnen...

  • Zeugnisse
    Studienbescheinigungen
    Rentenbescheide
    Zivildienstbescheinigungen etc.

Was benötigen Sie?

  • das Original-Dokument
  • die Gebühr beträgt 3 € je Dokument

Wichtig

Wiederbeschaffbare Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Rathaus (Einwohnermeldeamt) einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Wichtig

  • die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
  • Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
  • den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen
Fundsachen

Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?

Fundsachen müssen uns unverzüglich bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. Eine Fundsache können Sie bei uns in der Zentrale der Stadtverwaltung (Empfang) abgeben. Sie können auch nachfragen, wenn Sie selbst etwas verloren haben.

Wenn Sie uns größere Fundsachen anzeigen, können wir den Kommunalservice Kühlungsborn damit beauftragen, den Gegenstand/die Gegenstände abzuholen. Dies gilt nicht für Fahrräder.

Wichtig

  • jeder Fund von mehr als 5,--€ bedarf der Anzeige
  • die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Sie erhalten Finderlohn bis zum Wert
    von 500 € = 5 %
    vom Mehrwert 3 %

Für die Verwahrung der Fundsachen wird eine Gebühr erhoben, die bei Abholung durch den Finder oder den Eigentümer fällig wird.

Verwahrgebühr:

im Wert bis zu 10,00 € 1,00 €
im Wert von 10,01 - 25,00 € 1,50 €
im Wert von 25,01 - 50,00 € 3,50 €
im Wert von 50,01 - 150,00 € 4,50 €
im Wert über 150,00 € 4,50 € zzgl. 1 v H für den über 150 € hinausgehenden Mehrwert.

Verwaltungsgebühr

  • Bescheinigungen und sonstige schriftliche Auskünfte zu Fundsachen: 6,00 Euro

(Diese Gebühr wird demzufolge auch erhoben, bei schriftlicher Aufforderung zur Abholung der Fundsachen nach Verstreichen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.)

Fundtiere
Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren

Definition:

Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere, die von einer Person aufgegriffen und an sich genommen werden, die nicht schon zuvor ein Recht am Eigentum oder ein Besitzrecht an dem Tier hatte.

Haustiere sind Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst lebenden Wildtieren zuzurechnen sind. Tiere werden anhand ihrer Gattung entweder den Haustieren oder Wildtieren zugeordnet.

Wilde Tiere sind diejenigen Tiere, die keine Haustiere sind. Es sind Tiere, die normalerweise (gattungsmäßig) nicht in menschlicher Obhut leben.

Quelle: Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren (VV Fundtiere)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa, Vom 2. Juli 2020 – II - 212-00500-2012/081-026 – VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 7833 – 5

 

Wie verhalte ich mich richtig?

  1. Was für ein Tier habe ich gefunden?
  • Wildtier: http://www.landeszooverband-mv.de/downloads/Broschuere_Haende_weg_von_Wildtieren.pdf

    Außer, wenn durch das Tier eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Dann bitte unverzügliche Meldung an das Ordnungsamt oder die Leitstelle.

  • Haustier:
    • während der allgemeinen Dienstzeiten beim Ordnungsamt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn 038293/823-0 oder
    • außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes erreichen Sie die Leitstelle des Landkreises Rostock 038203 / 19222

 

  1. Anzeige beim Ordnungsamt

In jedem Fall ist eine Fundtieranzeige zu stellen. Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Formular. Bei Abholung des Tieres durch die "Fundtieraufnahme Nadine Gronek" wird die Anzeige direkt vor Ort aufgenommen. Es entstehen Ihnen keine weiteren Umstände.

Eine Kostenerstattung für angefallene Auslagen oder für ärztliche Behandlungen erfolgt seitens der Fundbehörde ausdrücklich nur bei vorheriger Anzeige und Ablieferung des Fundtieres bei der Fundbehörde (Stadt Ostseebad Kühlungsborn) oder bei der "Fundtieraufnahme Nadine Gronek".

 

  1. Was passiert dann?

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn bedient sich für die Aufbewahrung von Fundtieren eines Verwaltungshelfers. Die "Fundtieraufnahme Nadine Gronek" betreut die im Gemarkungsgebiet der Stadt aufgefundenen Tiere.

Die "Fundtieraufnahme Nadine Gronek" hat ihren Sitz in Klein Sien bei Bützow. Auf einem großzügig angelegten Bauernhof finden eine Vielzahl von Tieren  eine artgerechte Unterkunft, liebevolle Betreuung, sowie tierärztliche Versorgung.

Aus diesem Grund hat sich die Stadt Ostseebad Kühlungsborn für eine Zusammenarbeit mit der "Fundtieraufnahme Nadine Gronek" entschieden.

 

Ihr Tier ist entlaufen?

Bitte melden Sie Ihr Tier unverzüglich als vermisst. Geben Sie dazu eine genaue Beschreibung des Tieres ab, sowie den letzten bekannten Aufenthaltsort an.

Die Vermisstenanzeige kann schriftlich, gern mit Foto direkt bei der

Stadt Ostseebad Kühlungsborn
info@stadt-kborn.de
038293 / 823 – 0

oder direkt bei der

Fundtieraufnahme Nadine Gronek
fundtieraufnahme.lro@gmx.de
0170/8171481

erfolgen.

Kontaktieren Sie die örtlichen Tierärzte, informieren Sie Freunde, Bekannte und Nachbarn. Mit vereinten Kräften ist Ihr tierischer Mitbewohner bald wieder bei Ihnen zu Hause.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Fischereischein

Was benötigen Sie?

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen. Er wird unter folgenden Voraussetzungen auf Lebenszeit erteilt:

  • 1. nach Vorlage eines Prüfungszertifikates über eine bestandene Fischereischeinprüfung.
  • 2. nach Vorlage eines unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Fischereischeines
  • 3. nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes.(Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren legt der Erziehungsberechtigte den Ausweis vor).
  • 4. nach Vorlage eines aktuellen Passfotos

Gebühren:

Für die Neuausstellung eines Fischereischeines: 8,--€.

Die Fischereiabgabemarke kostet für das Jahr 10,--€.

Die Gewässerkarte erhalten Sie im "Haus des Gastes" (Laetitia), Ostseeallee 19, 18225 Kühlungsborn oder online unter: www.fiskado.de

Informationen zur Datenverarbeitung

Das Datenschutzgesetz des Landes Mecklenburg - Vorpommern bestimmt u. a., dass die Bürger/innen in "geeigneter Form" darüber zu informieren sind, für welchen Zweck ihre persönlichen Daten erhoben werden und was mit diesen Daten geschieht. Deshalb möchten wir Ihnen einige Hinweise geben:

Die Behörden dürfen Daten nur erheben, wenn sie hierzu durch ein Gesetz, eine Verordnung oder eine andere Rechtsvorschrift ermächtigt sind. Ihre Daten erheben wir auf Grund des Landesmeldegesetzes, das auch im einzelnen festlegt, welche Daten erhoben werden dürfen. Andererseits bestimmt das Landesmeldegesetz aber auch, dass Sie als Meldepflichtige/r diese Angaben machen müssen.

Zweck der Datenerhebung ist...

  • die Feststellung und der Nachweis der Identität der Einwohner und deren Wohnungen
  • die Vorbereitungen von Wahlen
  • die Ausstellung von Personalausweisen, Pässen und Lohnsteuerkarten
  • die Erfassung von Wehrpflichtigen

Ihre Daten werden im Melderegister gespeichert und sicher verwahrt, so dass niemand unbefugt Ihre Daten einsehen kann. Dies geschieht in Mecklenburg - Vorpommern in folgender Weise:

  • in einem elektronischen Datenverarbeitungsverfahren
  • durch geordnete Ablage des jeweiligen ausgefüllten Meldescheines in einer Historikdatei
  • in einer Urliste, wenn eine Lohnsteuerkarte ausgestellt ist

Regelmäßig werden die Daten an folgende Stellen weitergegeben:

  • bisherige Meldebehörde
  • für weitere Wohnungen zuständige Meldebehörde/n
  • Statistisches Landesamt
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Polizei

In Einzelfällen werden Daten weitergegeben, wenn Sie zu dem folgenden Personenkreis gehören:

  • Ausländerbehörde (bei ausländischen Mitbürgern)
  • Kreiswehrersatzamt (bei wehrpflichtigen Personen)
  • Schulträger (bei schulpflichtigen Personen)
  • Standesamt (Anforderung des Familienbuches)
  • Bundesanstalt für Arbeit (Kindergeldzahlungen)
  • Rentenversicherungsträger (Kindererziehungszeiten)
  • Rentendienst der Deutschen Bundespost (Rentenmitteilungen)

Diese sogenannte Datenübermittlung ist ebenfalls im Landesmeldegesetz geregelt. Mit den Datenübermittlungen werden Ihnen viele Behördengänge oder Schreiben an Behörden und andere Institutionen erspart, die Sie sonst im eigenen Interesse selbst über die Änderung Ihrer Daten informieren müßten.

Ohne nähere Prüfung darf das Meldeamt auf Anfrage Auskunft über Ihren Namen und Ihre Anschrift erteilen. In diesen Fällen spricht man von einer "einfachen Melderegister-Auskunft". Wer weitergehende Auskünfte über andere Personen vom Einwohnermeldeamt haben möchte, muss entweder ein sogenanntes berechtigtes Interesse oder sogar ein rechtliches Interesse nachweisen. Solche Auskünfte werden als "erweiterte Melderegister-Auskünfte" bezeichnet.

Eine Auskunft des Meldeamtes darf keine schutzwürdigen Belange von betroffenen Personen verletzen. Auch das wird im einzelnen im Landesmeldegesetz bestimmt. Andererseits haben aber auch Sie das Recht, jederzeit Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Auf Antrag können Sie einen Ausdruck vom Einwohnermeldeamt erhalten.

Wenn das Meldeamt die Daten nicht mehr benötigt, müssen diese gelöscht werden. In der Regel werden die Daten, wenn die Einwohner verzogen oder verstorben sind, nach dem Ende des entsprechenden Kalenderjahres noch fünf Jahre gespeichert. Dann werden sie für die Dauer von 75 Jahren in einer Historikdatei gesondert aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Vereinsförderung / Projektförderung

Gewerbe

Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz

einzureichende Unterlagen für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz

bei natürlichen Personen:

  • Antrag auf Gaststättenerlaubnis (Formular in der Behörde erhältlich)
  • Bundeszentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
  • Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
  • Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
  • Gesundheitspass
  • Grundriss 5fach
  • Lageplan 5fach

bei juristischen Personen:

  • Antrag auf Gaststättenerlaubnis (Formular in der Behörde erhältlich)
  • Bundeszentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Handelsregisterauszug
  • Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
  • Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
  • Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
  • Gesundheitspass
  • Grundriss 5fach
  • Lageplan 5fach
Maklererlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung

einzureichende Unterlagen für die Erteilung einer Maklererlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung

bei natürlichen Personen

  • Antrag auf Maklererlaubnis
  • Bundeszentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt

bei juristischen Personen

  • Antrag auf Maklererlaubnis
  • Bundeszentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug von allen Geschäftsführern und der jur.Person (nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt von allen Geschäftsführern und der jur. Person
  • Handelsregisterauszug
Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung

Für eine Gewerbeanmeldung, - ummeldung,- abmeldung ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung und – ummeldung beträgt 26,- EUR.

Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Bei juristischen Personen muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

Gewerbeauskunft
  • Auf schriftlichen Antrag
  • Gebühr 20,- EUR
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs.1 GastG)
  • die Gestattung ist 3 Wochen vorher zu beantragen
  • Gebühr bis einen Tag je Standort 31,- EUR
  • je weiteren Tag je Standort 15,50 EUR jedoch nicht mehr als 256,-EUR
  • Nachträgliche Auflagen 15,50 bis 77,- EUR
Erteilung einer Reisegewerbe-Erlaubnis

einzureichende Unterlagen für die Erteilung einer Reisegewerbekarte

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • 1 Paßbild
  • Gebühren 26,- bis 358,- EUR
  • Ausstellung einer Zweitschrift 10,- EUR