Ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet "Am Bootshafen“

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 28.10.2021 die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet "Am Bootshafen“ vom 08.12.2016 gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Die Planungsziele sollen ergänzt werden. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt daher in zwei Geltungsbereichen. Die zusätzlichen Planungsziele finden sich im zukünftigen Geltungsbereich 1 wieder. Im Geltungsbereich 1 erfolgt die Ausweisung eines zusätzlichen Baufeldes zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus in I-geschossiger Bauweise mit max. zwei Wohneinheiten zum Dauerwohnen. Hierfür ist die Verkleinerung der bisher ausgewiesenen Grünfläche erforderlich.

Im Geltungsbereich 2 soll, wie bereits durch ursprünglichen Beschluss festgelegt, eine Änderung des Nutzungszwecks vom Sonstigen Sondergebiet für Bootsservice/Hafentourismus (Baufeld 7) in ein Sonstiges Sondergebiet Fremdenverkehr erfolgen.

Der Geltungsbereich 1 umfasst das Flurstück 195/42 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn.

Der Geltungsbereich 2 umfasst die Flurstücke 9/14 und 9/11 teilweise, Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn.

Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan (siehe Anlage) dargestellt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Rüdiger Kozian

Bürgermeister

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