Bebauungsplan Nr. 7-N der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet „Ostseeallee“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 15.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7-N Sondergebiet „Ostseeallee“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das bebaute Gebiet südlich der Ostseeallee zwischen Reutersteig im Westen und Warmbadsteig im Osten, begrenzt im Norden durch die Ostseeallee und im Süden durch den Stadtwald (s. Übersichtsplan in der Anlage). Dieses Gebiet war bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 7 und dessen 1. – 4. Änderung überplant. Das Planungsziel besteht nun in der Neuüberplanung des Geltungsbereiches auf der Basis des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 10.02.2015 zur Unwirksamkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.

Der Bebauungsplan dient dazu, den historisch gewachsenen Gebietscharakter der Ostseeallee im Hinblick auf die Bebauungsstrukturen und das Ortsbild mit der Bäderarchitektur als zentralem Bereich des Ostseebades Kühlungsborn zu erhalten und zu sichern, kleinteilige Erweiterungen zu ermöglichen, jedoch unpassende bauliche Überformungen oder Nutzungsänderungen zu vermeiden.

Der Bebauungsplan wird im „Vereinfachten Verfahren“ nach §13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 15.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7-N gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7-N und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 31.05.2021 bis zum 09.07.2021 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt. Zusätzlich können die Planunterlagen im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

Rüdiger Kozian       (Siegel)
Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7-N Sondergebiet „Ostseeallee“

Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2020

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