Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 28.09.2023 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“ gebilligt.

Aufgrund der Stellungnahmen der vorgenommenen Änderungen, insbesondere durch die Veränderung der Baugrenzen und des Geltungsbereiches sowie dem neu erarbeiteten wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, muss der Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt werden.

Das Planungsziel für den Bebauungsplan Nr. 50 besteht in der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), um die Neuerrichtung des Lebensmittel-Vollsortimenters auf einer vergrößerten Fläche mit einer Verkaufsraumfläche von 1700 m² statt bisher 783 m² vorzubereiten. Damit möchte die Stadt darauf reagieren, dass die bisherigen Kapazitäten sowohl der Verkaufsraumfläche als auch des Stellplatzangebotes nicht mehr ausreichen. (s. Lageplan)

Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 mit dem Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 23.10.2023 bis zum 24.11.2023 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. gleichzeitig können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn unter https://stadt-kuehlungsborn.de/ und auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme aus:

1.) Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 als gesonderter Teil der Begründung

2.) Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), 01.08.2022 und Artenschutzrechtliche Begutachtung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), 25.07.2022 (Verfasser: Gutachterbüro Martin Bauer, Grevesmühlen)

3.) Schalltechnische Untersuchung, 21.11.2022 (Verfasser: ALN Akustik Labor Nord GmbH, Lübeck)

4.) Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme Verkehr, 03.06.2023 (Verfasser: ALN Akustik Labor Nord GmbH, Lübeck)

5.) Baugrunduntersuchung, 03.11.2022 (Verfasser: Buchheim & Morgner),

6.) Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, 21.06.2023 (Verfasser: biota, Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH)

7.) Wasserrechtliche Erlaubnis (Einleitgenehmigung), 24.07.2023 (Untere Wasserbehörde, Landkreis Rostock)

 

Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

8.) Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 01.02.2023

9.) Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 08.02.2023

10.) Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 02.02.2023

11.) Landkreis Rostock, Untere Immissionsschutzbehörde vom 26.01.2023

12.) Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 02/2023

13.) Forstamt Bad Doberan vom 01.02.2023

14.) Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie MV, 08.06.2018

15.) Zweckverband Kühlung vom 09.01.2023

16.) Wasser- und Bodenverband Hellbach – Conventer Niederung vom 02.02.2023

17.) Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen

Schutzgut Aussagen zum Schutzgut Informationen unter der o.g. Nummer:
Mensch Flächennutzung, Lärmemissionen und Lärmschutzmaßnahmen, Nahversorgung, fußläufige Erschließung, Alternativstandorte, Beeinträchtigen durch Regewasserabfluss 1., 3., 4., 6., 7., 9., 12., 14., 17.
Tiere, Pflanzen + biologische Vielfalt Bestand an Biotoptypen/geschützte Biotope, Grünflächengestaltung und -pflege, Kompensationsmaßnahmen; Wald; Artenschutzrechtliche Bewertung; Vermeidungsmaßnahmen; Brutvögel, Säugetiere inkl. Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Insekten; Gehölzverluste; keine Gefährdung geschützter Arten 1., 2., 6., 8., 13., 17.
Boden Bodenverhältnisse, Leistungsfähigkeit der Teilfunktionen, Bodenschutz, Umweltauswirkungen durch Versieglung, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen 1., 2.; 5., 6., 8., 9., 10., 17
Wasser Verhältnisse von Grundwasser und Oberflächengewässer, Lage im Schutzgebiet, Gewässerschutz 1., 5., 6., 7., 9., 10., 17.
Fläche Bewertung Flächenverbrauch 1., 17.
Luft + Klima Klimaverhältnisse, Prognose Kleinklimaveränderung 1.
Landschaft Bewertung des betroffenen Landschaftsraumes und des Eingriffs 1.

 

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn https://stadt-kuehlungsborn.de/ einsehbar.

Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den 12.10.2023

 

R. Kozian
Der Bürgermeister

 

Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“

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