Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Strandkorbvermietung

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn beabsichtigt, die Dienstleistung der gewerblichen Strandkorbvermietung am Strand von Kühlungsborn neu zu vergeben. Für die einzelnen Strandbereiche ist der Abschluss von Nutzungsverträgen zur Strandkorbvermietung vorgesehen. Die Strandkorbvermietung soll aus Strandkontrollhäuschen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn erfolgen, die durch die Bieter anzumieten sind. Die Vermietung von Strandkörben ist an die Kontrolle und Einziehung der Kurabgabe sowie an die Sicherstellung von Ordnung und Sauberkeit für den betreffenden Strandbereich gebunden. Darüber hinaus soll auch die Strandversorgung im Strandbereich gewährleistet werden. Neben der Vermietung der gewerblichen Strandkörbe obliegt den Bietern auch die Verantwortung der privaten Strandkorbaufstellung in dem jeweiligen Strandbereich. Im Übrigen wird auf die Regelungen in der Strandsatzung verwiesen.

Es ist vorgesehen, an 14 Strandbereichen mit insgesamt 1.621 Strandkörben Nutzungsverträge zur Strandkorbvermietung abzuschließen. In zwei der zu vergebenden Strandbereiche ist zudem die Strandkorbvermietung an den Betrieb einer Gewerbeeinheit gebunden. Die Strandbereiche mit der jeweiligen Anzahl der gewerblich zu vermietenden Strandkörbe, der Anzahl der privaten Strandkörbe und dem Standort der Strandkorbvermieterhütte am Strand bzw. auf der Promenade können Sie der Aufstellung in der Anlage 1 entnehmen. Die einzelnen Strandbereiche sind zudem im Lageplan in der Anlage 2 dargestellt. Alle weiteren Informationen sind dem beiliegenden Vertragsentwurf in der Anlage 3 zu entnehmen.

Die Vergabe der Strandbereiche zur gewerblichen Strandkorbvermietung soll wenn möglich kleinteilig erfolgen. Es ist die Abgabe eines Angebotes für einen oder für mehrere Strandbereiche möglich. Bei der Abgabe von Angeboten für mehrere Strandbereiche sind diese einzeln und vollständig für jeden Bereich einzureichen.

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