Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Abb.: Räumlicher Geltungsbereich der 1. Änderung sowie der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“ (genordet, ohne Maßstab)

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“ gemäß §§ 2 u. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Der im rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 ausgewiesene Parkplatz soll erweitert werden. Im Zuge dessen soll auch eine Ausfahrtmöglichkeit für Pkw auf die Doberaner Straße geschaffen werden.

 

Nordwestlich des Parkplatzes bzw. der Straße Schwarzer Weg, soll eine Infrastruktureinrichtung etabliert werden, welche in Verbindung mit dem Auffangparklatz ein Angebot für öffentlichen Toiletten, eine Tourist-Informationen und einen Kinderspielplatz bieten soll. Dafür soll ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung -Touristische Infrastruktur- ausgewiesen werden. Für die westlich  angrenzenden Fläche (Lückenbereich zwischen dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2 und dem geplanten sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Touristische Infrastruktur) soll ein Mischgebiet ausgewiesen werden.

 

Der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 24 ausgewiesene Baustofflagerplatz soll künftig auch als Annahmestelle für Grünschnitt und Sperrmüll genutzt werden, so dass die Zweckbestimmung des ausgewiesenen Sondergebietes entsprechend geändert werden muss (neu: Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung: Baustofflagerplatz und Zwischenlagerplatz für Grünschnitt und Sperrmüll).

In diesem Zusammenhang ist zugleich eine Zufahrt vom südlichen Wittenbecker Landweg vorzusehen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung sowie der Erweiterung ist in der Anlage dargestellt.

 

Anlage: Geltungsbereich

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Kozian
Bürgermeister

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