3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestr./Ecke Wittenbecker Landweg"
Bekanntmachung des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen eines ersten Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wurde die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Seitens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn haben sich jedoch in diesem Zeitraum weitere Planungsziele ergeben. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 12.04.2018 daher einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan wird auch weiterhin im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Das ergänzende Planungsziel betrifft das Flurstück 363 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn. Hier wird ein Allgemeines Wohngebiet mit der lfd. Nummer 5 festgesetzt, für das die höchstzulässige Zahl an Wohnungen erhöht werden soll, um künftig auch den Bedarf an kleinteiligem Wohnraum in Kühlungsborn gewährleisten zu können. Eine Vergrößerung des Baufeldes erfolgt nicht.
Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 befindet sich in Kühlungsborn Ost und umfasst den nördlichen Bereich der Ursprungsplanung. Im Westen grenzt die Cubanzestraße an das Plangebiet an und im Norden die Straße Wiesengrund.
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 12.04.2018 den ergänzten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der ergänzte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 02.05.2018 bis zum 04.06.2018
in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet eingesehen werden unter:
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
gez.
Rüdiger Kozian (Siegel)
Bürgermeister
Anlage:
Übersichtsplan: Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32