3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Bootshafen"

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Bootshafen" - Bekanntmachnung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 04.04.2019 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die 3. Änderung betrifft die Umwidmung des bisher im Bebauungsplan Nr. 17 festgesetzten Sondergebietes Nr. 8 „Maritim-touristisches Gewerbe“ in ein Sondergebiet „Hotel“ nach § 11 Baunutzungsverordnung mit maritim-sportlicher Ausrichtung und mit öffentlich zugänglichen Geschäften und Einrichtungen sowie die städtebauliche Aufwertung der umgebenden Verkehrsflächen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 29.04.2019 bis zum 31.05.2019

in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet eingesehen werden unter:

http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rüdiger Kozian          

Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan

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