8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 20.04.2017 den Aufstellungsbeschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gefasst. Planungsziel ist die Berücksichtigung der Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 50 „Nahversorgung an der Reriker Straße“ im parallelen Flächennutzungsplanverfahren sowie eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an einen mittlerweile geänderten Bestand an der Reriker Straße.
Das Planungsziel besteht vorrangig in der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Nahversorgung“ für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel nach § 11 Baunutzungsverordnung, um die Neuerrichtung des Lebensmittel-Vollsortimenters auf einer vergrößerten Fläche mit einer Verkaufsraumfläche von 1500 m² statt bisher 783 m² vorzubereiten. Damit möchte die Stadt darauf reagieren, dass die bisherigen Kapazitäten sowohl der Verkaufsraumfläche als auch des Stellplatzangebotes nicht mehr ausreichen.
Eine weitere Änderung betrifft den südlichen Geltungsbereich. Die noch Ende der 1990er Jahre vorhandenen Nutzungsstrukturen haben sich inzwischen grundlegend geändert. Mittlerweile sind hier keine wesentlichen Gewerbenutzungen mehr vorhanden. Die gemischten Bauflächen werden daher in Wohnbauflächen umgewidmet.
Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf in der Zeit vom 11.07.2022 bis zum 12.08.2022 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31 Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.
Dabei besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
gez. Kozian, Bürgermeister
Anlage:Übersichtsplan Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes