5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35“ gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Waldstraße 7 mit dem Flurstück 23, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hotel“ zur planungsrechtlichen Festschreibung und Konkretisierung der bestehenden Nutzung. Dabei soll auch einem Erweiterungsbedarf mit zeitgemäßen Angeboten (z.B. Gastronomie) Rechnung getragen werden. Bisher ist für das Grundstück ein besonderes Wohngebiet (WB) nach § 4a BauNVO festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 wird hiermit bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, während der Öffnungszeiten, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 27.04.2024 zur Planung äußern.

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn https://stadt-kuehlungsborn.de/ einsehbar.

Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den 08.05.2024

Der Bürgermeister

 

Anlage:

Übersichtsplan - Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

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