5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn " Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße "

  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

" Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße "

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und

der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 04.04.2019 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße" gemäß §§ 2 u. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Da die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht betroffen sind, wird die Planung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Der Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes betrifft den Neuzuschnitt eines Baufeldes und die Anpassung der städtebaulichen Festsetzungen auf einem Grundstück, dass zusammengelegt wird. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 30: Flurstücke 208/3 und 208/4, Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn, Hermann-Häcker-Str. Nr. 4 (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Am 04.04.2019 hat die Stadtvertreterversammlung außerdem den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 29.04.2019 bis zum 31.05.2019

in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet eingesehen werden unter:

http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rüdiger Kozian

Bürgermeister

 

Anlage: Übersichtsplan

 

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