5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Bootshafen"

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Quelle: Auszug aus der topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2021

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 28.10.2021 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Geltungsbereich 1 wird die im Ursprungsplan festgesetzte WA-Fläche in Richtung Süden vergrößert und mit einem zusätzlichen Baufeld versehen. Damit wird die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, durch eine moderate Bestandsverdichtung Flächen für die Errichtung eines Wohnhauses zu schaffen.

Durch die Änderung im Geltungsbereich 2 soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen leerstehenden und verfallenden Hof am östlichen Ende des Hafengeländes abzureißen und einen Neubau für eine touristische Nutzung zu errichten. Dem Aufstellungsbeschluss folgten eine Reihe von Beratungen in den Ausschüssen, die dazu dienten, das Vorhaben mit den Anforderungen der Stadt in Einklang zu bringen. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Reiterhof, der sich weiter östlich im Außenbereich befindet. Speziell für die Gäste des Reiterhofes sollen in dem neu zu errichtenden Gebäude Unterkünfte geschaffen werden, außerdem sind ein bis zwei Dauerwohnungen sowie ggf. eine kleine gastronomische Einrichtung vorgesehen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 17 ist das Baufeld bisher für „Bootsservice/ Hafentourismus“ festgesetzt.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 22.11.2021 bis zum 23.12.2021

in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter

https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html

einsehbar.

Kozian

Bürgermeister

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