4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Kopfsituation Ost"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 28.02.2019 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 bezieht sich auf zwei Einzelgrundstücke, für die eine planungsrechtliche Feinsteuerung erfolgen soll. Im Wesentlichen betrifft dies jeweils eine geringfügige Verschiebung der Baufelder und eine moderate Erhöhung der zulässigen Wohneinheiten im Rahmen einer zweigeschossigen Bauweise im Geltungsbereich 2.

Das Plangebiet liegt in Kühlungsborn Ost und umfasst zwei Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 32 mit den Grundstücken Cubanzestraße 27 und Wiesengrund 1a.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 28.02.2019 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

Vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2019

in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet eingesehen werden unter:

http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Rüdiger Kozian                                                                                (Siegel)
Bürgermeister

Anlage:

Übersichtsplan: Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32

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