4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstraße / nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach §13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich in Kühlungsborn West und umfasst einen Geltungsbereich im Norden des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 42 "Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße" (siehe Anlage).

Das Planungsziel besteht in der Erweiterung eines vorhandenen Hotels im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Dazu soll der vorhandene eingeschossige Anbau zurückgebaut und stattdessen ein eigenständiges Gebäude errichtet werden. Im zentralen Bereich des Grundstücks wird eine private Stellplatzfläche festgesetzt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 06.12.2018 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 07.01.2019 bis zum 08.02.2019

in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn eingesehen werden

(https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html)

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Rüdiger Kozian                                                                      (Siegel)

Bürgermeister

 

Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42

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