4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Strandwald“ - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Strandwald“ gemäß §§ 2 u. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Da die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht betroffen sind, wird die Planung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Das Planungsziel besteht in der Erweiterung und Konkretisierung der örtlichen Bauvorschriften sowie eine Anpassung der Flächenausweisung für die nordöstlich der Villa Baltic realisierten Wendeanlage.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 26 und grenzt sich wie folgt ab:
im Norden: durch den Strand und die Hochwasserschutzanlagen
im Süden: durch die Ostseeallee sowie die Tannenstraße bis zum Anglersteig und den Campingplatz
im Westen: durch den Strandzugang an der Westseite des Campingplatzes
im Osten: durch die westliche Grenze des Ostseehotels (Flurstück 102/2, Flur 2)
und hat eine Größe von rund 15,3 ha.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de einsehbar.
Dirk Lahser (Siegel)
1. Stellv. Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan des Geltungsbereichs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Strandwald"