4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Wohnpark Am Rieden“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnpark Am Rieden“ gemäß §§ 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Änderungsbereich bezieht sich auf drei Geltungsbereiche (s. Übersichtsplan in der Anlage). Der Geltungsbereich 1 umfasst den Bereich aller Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 12 in der Ursprungsfassung und in der Fassung der 1. Änderung. Der Geltungsbereich 2 umfasst teilw. das Flurstück 2/92, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. Der Geltungsbereich 3 umfasst Teile der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12, Flurstücke 2/103 (teilw.), 2/104 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn.

Die Planungsziele bestehen:

  • im Geltungsbereich 1 in der Ergänzung und Präzisierung der Festsetzung zum Bezugspunkt, in der Definition der Trauf- und Firsthöhen sowie in der Konkretisierung und Klarstellung hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen;
  • im Geltungsbereich 2 in der Änderung der zulässigen Vollgeschosse von II auf III unter Beibehaltung der zulässigen max. Firsthöhe von 11,0 m, wobei das dritte Vollgeschoss als Staffelgeschoss auszubilden ist, und in der Festsetzung der maximalen Traufhöhe von 10,0 m sowie in der Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften zur Dachneigung ausschließlich für Gebäude mit drei Vollgeschossen;
  • im Geltungsbereich 3 in der Anpassung der im Rahmen der 3. Änderung geänderten Festsetzungen an die ursprünglichen Festsetzungen des Gebietes WR 5.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Stadtverwaltung, Bauamt, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, während der Öffnungszeiten, telefonisch unter 038293-823432, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 18.02.2022 zur Planung äußern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

 

Der Bürgermeister         (Siegel)

 

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereiche der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnpark Am Rieden“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Auszug aus der Topographische Karte © Geoportal M-V 2021

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