3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Teilbereich Kühlungsborn Ost“ - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Teilbereich Kühlungsborn Ost“ gemäß §§ 2 u. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Da die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht betroffen sind, wird die Planung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Das Planungsziel besteht in der Zulassung von unterirdischen Geschossen auch außerhalb der Baugrenzen im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 (Geltungsbereich 1). Damit soll insbesondere der Bau von Tiefgaragen bei Neubauten gefördert werden. Für die Cubanzestraße Nr. 45 (Geltungsbereich 2) soll außerdem im Rahmen einer Neubebauung bei Beibehaltung einer großen Grünfläche auf dem Grundstück eine größere Grundflächenzahl in dem verbleibenden Baugebiet zugelassen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Ebenfalls am 25.02.2021 hat die Stadtvertreterversammlung den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 22.03. bis zum 23.04.2021 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

 

Rüdiger Kozian            (Siegel)
Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereiche der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Teilbereich Kühlungsborn Ost "

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