3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen“ - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25“ gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 485/14 und 485/17, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn, beide gelegen am Heinrich-Schreiber-Ring. (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO zur Erweiterung des östlich des Heinrich-Schreiber-Rings vorhandenen Gewerbebetriebes (Flurstück 485/17) sowie einer Gemeinbedarfsfläche für verschiedene Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur (Flurstück 485/14; Feuerwehrgebäude mit Rettungswache, Polizei, Ärztehaus, Schwimmhalle). Bisher sind für die Flächen ein Sportplatz sowie diverse touristische Einrichtungen vorgesehen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 wird hiermit bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, während der Öffnungszeiten, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 27.05.2024 zur Planung äußern.
Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn https://stadt-kuehlungsborn.de/ einsehbar.
Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den 08.05.2024
Der Bürgermeister
Anlage:
Übersichtsplan - Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn