3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Bootshafen" - Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 den geänderten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die erneute Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden verkürzt. (§ 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB). Die im Vergleich zum letzten Entwurf geänderten oder ergänzten Teile des Bebauungsplanes sind in der Begründung im Kap. 2 aufgeführt.

Zusätzlich zum Bebauungsplan können während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  • „Hydrogeologische Studie – Klärung offener Fragen zum Gewässer- und Hochwasserschutz sowie zu geotechnischen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen im Rahmen des B-Planes Nr. 17 Kühlungsborn – Phase 2“ (Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Sieversdorf-Hohenofen, 04.08.2020),

  • Artenschutzfachbeitrag (07.10.2019) und ergänzende Stellungnahme zum Artenschutzfachbeitrag (Gutachterbüro Martin Bauer, Grevesmühlen, 01.08.2020),

  • Verkehrstechnische Untersuchung (Merkel Ingenieur Consult, Sept. 2020),

  • Schalltechnischen Untersuchung (12.12.2019) und Ergänzung zu Grundlagen der Schalltechnischen Untersuchung (Lärmkontor GmbH, Hamburg, 08.05.2020).

Der geänderte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 und der geänderte Entwurf der Begründung dazu sowie die o.g. Ergänzungen/Studien liegen in der Zeit vom 02.10.2020 bis zum 23.10.2020 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html  eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

Rüdiger Kozian                                                                                             (Siegel)

Der Bürgermeister

Anlage:

Übersichtsplan: Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Sondergebiet „Am Bootshafen"

Quelle: Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2018

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