3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Bootshafen" - Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 27.02.2020 den geänderten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die 3. Änderung betrifft die Umwidmung des bisher im Bebauungsplan Nr. 17 festgesetzten Sondergebietes Nr. 8 „Maritim-touristisches Gewerbe“ in ein Sondergebiet „Hotel“ nach § 11 Baunutzungsverordnung mit maritim-sportlicher Ausrichtung und mit öffentlich zugänglichen Restaurants, Geschäften und sonstigen Einrichtungen sowie die städtebauliche Aufwertung der umgebenden Verkehrsflächen. Es wurden folgende Gutachten zum Bebauungsplan erstellt:

- eine Verkehrstechnische Untersuchung mit dem Ergebnis, dass die vorhandenen

   Straßen zusätzliche Verkehre aufnehmen können und die Straßenquerschnitte und der Bahnübergang ausreichend ausgebaut sind;

- ein Schallgutachten, aktualisierte Festsetzungen zum Schallschutz wurden in den B-Plan aufgenommen;

- eine hydrogeologische Studie; es wurde der Nachweis erbracht, dass Polderflächen im B-Plan-Gebiet nicht erforderlich sind und eine Gefährdung des Molli-Bahndammes nicht zu erwarten ist. Hochwasserschutzmaßnahmen wurden in den B-Plan Text eingearbeitet;

- ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; der Nachweis wurde erbracht, dass keine besonderen Betroffenheiten geschützter Tiere vorliegen.

Der geänderte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 und der Entwurf der Begründung dazu sowie die o.g. Gutachten liegen in der Zeit vom 23.03.2020 bis zum 24.04.2020 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html   eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum geänderten Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html  zu finden.

Rüdiger Kozian        (Siegel)
Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Sondergebiet „Am Bootshafen"

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