Erstellung eines Nutzungskonzeptes und eines Pachtangebotes für die multifunktionale Nutzung der Mehrzweckhalle sowie der angrenzenden Minigolfanlage im Ostseebad Kühlungsborn
1. Allgemeines
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn liegt als größter Bade- und Erholungsort
direkt an der Mecklenburger Bucht. Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen
Entwicklung Kühlungsborn liegt eindeutig im Fremdenverkehr. Für die weitere
positive Entwicklung des Ostseebades ist die optimale Betreuung der Gäste und
Verbesserung der touristischen Infrastruktur von überragender Bedeutung. Mit
steigender Gästeanzahl (2017 ca. 2,6 Mio Übernachtungen) ist es zwingend
erforderlich, das Angebot an Freizeiteinrichtungen zu erweitern.
Zur Steigerung der Attraktivität der Stadt Ostseebad Kühlungsborn sowie zum
weiteren Ausbau der Freizeitinfrastruktur auch in der Nebensaison entsteht auf
dem 4.430 m² großen Grundstück, Hermannstraße 19c in Kühlungsborn West
derzeit eine Mehrzweckhalle. Die vorgesehene multifunktionale
Nutzungsmöglichkeit der Halle, im Winter als Eislaufbahn, im Frühjahr,
Sommer und Herbst als Indoor-Spielplatz ermöglicht eine breite
Zielgruppenansprache.
Dieses neu zu errichtende Gebäude soll sich in Verbindung mit der ebenfalls neu
zu gestaltenden Minigolfanlage zu einem touristischen Highlight der Stadt
entwickeln.
2. Erstellung eines Nutzungskonzeptes mit Pachtpreisangebot
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn sucht als Eigentümerin des Grundstücks
einen Pächter, der in der Lage ist, die Bewirtschaftung der Mehrzweckhalle
sowie der angrenzenden Minigolfanlage zu übernehmen.
Interessenten werden gebeten ein entsprechendes Nutzungskonzept sowie ein
Pachtangebot auf Verhandlungsbasis für die Bewirtschaftung der
Mehrzweckhalle nach folgenden Kriterien einzureichen:
- Betrieb der Eishalle mit einer Eisfläche von ca. 500 m² in den Monaten
November bis Februar einschließlich voraussichtliche Preisgestaltung
- Betrieb der Mehrzweckhalle in den Monaten März bis Oktober nach
eigenem Nutzungskonzept z.B. Indoor-Freizeiteinrichtung oder Ähnliches
einschließlich voraussichtliche Preisgestaltung
- Betrieb der angrenzenden Abenteuerminigolfanlage mit dem
Themenbereich „Wikinger“ einschließlich voraussichtliche
Preisgestaltung
Weiterhin steht in der Gemeinde Bastorf eine ca. 900 m² große Sport- und
Freizeithalle zur ganzjährigen Verpachtung zur Verfügung, die zur Erreichung
von Synergieeffekten ebenfalls als Indoor-Freizeiteinrichtung o.ä. genutzt
werden kann. Bei Interesse können nach Veröffentlichung der diesbezüglichen
Ausschreibung (voraussichtlich 2. Augusthälfte 2018) Angebote bei der
Gemeinde Bastorf eingereicht werden. Wünschenswert wäre die
Bewirtschaftung beider Hallen durch einen Betreiber.
Weitere Informationen zur Verpachtung der Halle in Bastorf erteilt das Amt
Neubukow-Salzhaff, Frau Harnack, Telefon: 038294/70234,
y.harnack@neubukow-salzhaff.de.
3. Projektinformationen
Die Hallengröße der Mehrzweckhalle von ca. 690 m² richtet sich nach der dafür
von der Stadt bereits verwendeten und nunmehr aufgegebenen Eisfläche im
Konzertgarten West. Die vorhandene Kältetechnik sowie die herausnehmbare
Bande sollen weiter genutzt werden. Im südwestlichen Anbau befinden sich die
Sanitär-, die Neben- und die Haustechnik- bzw. Hausanschlussräume. Sowohl
vom Foyer als auch in der Halle können Schlittschuhe ausgeliehen werden. An
die Schuhausgabe schließt sich ein Lagerraum, eine kleine Schleifwerkstatt und
ein Raum an, über den ein Außen- und ein Hallenverkauf für Snacks, Getränke
etc. erfolgen kann. Durch die Asymmetrie des Baukörpers sind im
nordwestlichen Bereich der Halle Flächen vorhanden, die u.a. das Aufstellen
von Tischen und Stühlen ermöglichen.
Südseitig, direkt mit Bezug zum 4,5 m hohen Hallenraum, befindet sich eine
kleine Tribüne mit drei massiven Stufenreihen.
Auf dem Pultdach der Halle befinden sich Photovoltaikelemente mit einem
Winkel von ca. 20 Grad in Richtig Süden geneigt. Die Bereitstellung der
Heizwärme von 62 kW Nennwärmeleistung erfolgt mittels einer
Fernwärmekompaktstation.
Im Zuge des Neubaus einer modernen Mehrzweckhalle soll auch der bestehende
Minigolf-Freizeitpark grundhaft saniert und erneuert werden. Es soll eine
Abenteuergolfanlage mit dem Themenbereich „Wikinger“ entstehen, wonach
auf 18 Stationen entsprechende Hindernisse umspielt werden können, um den
Golfball möglichst mit wenigen Schlägen ins Loch zu bringen. In einer
abwechslungsreichen Anlage sollen Familien, Gruppen oder Firmen zum
Schläger greifen können und ihre Geschicklichkeit beweisen. Die entworfene
Gartenlandschaft mit Kunstrasen, Kunststoffbahnen, Hügeln, Felsen, sanften
Erdmodellierungen und einladenden Pflanzflächen schafft dabei ein spannendes
Spielerlebnis für die ganze Familie. Abgerundet wird die Anlage durch einen
großzügigen Terrassenbereich auf der Westseite des Gebäudes.
In unmittelbarer Nähe zur Mehrzweckhalle befindet sich ein gebührenpflichtiger
Parkplatz.
Die Mehrzweckhalle soll im September/Oktober 2018 sowie die Minigolfanlage
im April 2019 fertiggestellt werden.
Weitere Informationen zum Objekt (Pläne, Flächenermittlungen) sind in der
Anlage beigefügt.
4. Rahmenbedingungen
Das Angebot sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Kurzdarstellung der Person/oder ggf. des Unternehmens mit Anzahl der
Arbeitnehmer
- einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei vorhandenem
Gewerbebetrieb
- Referenzen
- Bewirtschaftungskonzept einschließlich Preisgestaltung und
Öffnungszeiten
Aus dem Konzept sollte präzise hervorgehen, dass der zukünftige Investor und
Betreiber langfristig in der Lage ist, die Betreibung der Anlagen durch eine
wirtschaftliche Lösung zu gewährleisten. Dabei muss die öffentliche Nutzung
und Zugänglichkeit der Anlagen gesichert sein und die Stadt Ostseebad
Kühlungsborn von allen Kosten der Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung
sowie der Geländepflege befreit sein.
Der Verpächter behält sich ein Mitspracherecht bzw. die Miteinflussnahme auf
das Grundkonzept des Pächters vor.
Der Nutzungsvertrag soll voraussichtlich am 01.11.2018 zum Start der
Eisbahnsaison beginnen. Die Laufzeit des Vertrages soll eine Laufzeit von 10
Jahren mit der Option einer jährlichen Verlängerung beinhalten.
Wünschenswert zum Betreiben der Halle sind Erfahrungen oder Vorkenntnisse
in vergleichbaren Bereichen. Notwendig sind weiterhin Kenntnisse der
entsprechenden gesetzlichen und hygienerechtlichen Vorschriften sowie
betriebswirtschaftliche Kenntnisse.
Dem zukünftigen Betreiber obliegt die Ausarbeitung und Umsetzung einer
privatrechtlichen Nutzungs- und Entgeltordnung.
Dem Betreiber stehen die Entgelte aus den jeweiligen Nutzungsarten zu.
Er übernimmt alle mit der Verpachtung in Zusammenhang stehenden Kosten
wie:
- Grundsteuern
- Müllgebühren
- Verkehrssicherungspflichten, Räum- und Streupflichten
- Trinkwassergebühren
- Abwassergebühren, Niederschlagswassergebühren
- Gema und Rundfunkgebühren
- Stromkosten (Ausnahme Kosten der Eisaufbereitung)
- Haftpflichtversicherung
- Grundstücks- und Gebäudeversicherung
Der Pächter übernimmt sämtliche Arbeiten der Vor- und Nachbereitung der
Eisfläche (z. Bsp. Auf- und Abbau der Bande). Zum Vertragsbeginn wird
einmalig der Aufbau der Bande für die Eisbahn vom Verpächter übernommen.
Die Energiekosten für die Betreibung der Eisbahn in den Monaten November
bis Februar werden vom Verpächter getragen.
Die Verpachtung erfolgt, bis auf die Bande der Eisbahn sowie eine
Eismaschine, ohne Einrichtung und Ausstattung.
Für die Bearbeitung der Eisfläche steht eine Eismaschine vom Typ WMCompact
elektro, Hersteller Willy Mulser zur Verfügung.
Aufgrund der besonderen Nutzungsart dürfen keine baulichen Veränderungen
am Fußboden der Halle vorgenommen werden. Zur evtl. Befestigung von
Ausstattungsgegenständen bzw. Spielgeräten sind 84 Bodenhülsen rastermäßig
im Hallenfußboden angeordnet. Bei Bedarf können evtl. Befestigungen mittels
Schrauben der Größe M 18 vorgenommen werden.
Haftungsausschluss:
Für den Inhalt und die Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen ist jegliche
Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der
VOB/VOL unterliegt. Ein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Vertrages
leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Wertung der Angebote:
Bewertet werden – bei Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen – das
vorgelegte Betriebskonzept zu Dreiviertel und das Pachtangebot zu einem
Viertel.
Die in die engere Wahl kommenden Bewerber werden zu einer persönlichen
Verhandlungsrunde eingeladen. Über eine mögliche Vergabe entscheidet
ausschließlich die Stadtvertretung.
Besichtigung des Objektes:
Auf Wunsch kann eine Besichtigung des Objektes unter vorheriger
Terminvereinbarung durchgeführt werden.
Referenzen
Dem Angebot bitten wir einschlägige Referenzen beizufügen.
Ansprechpartner:
Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Eigenbetrieb Kommunalservice, Ostseeallee 20
18225 Ostseebad Kühlungsborn
Frau Jäckel, Tel. 038293 / 823 402 Herr Hanl, Tel. 038293 / 823 430
E-Mail h.hanl@stadt-kborn.de
Abgabefrist:
Die Bewerbung einschließlich der Unterlagen sind spätestens bis zum
07.09.2018 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot
Pacht Mehrzweckhalle – Bitte nicht öffnen“ an Stadt die Ostseebad
Kühlungsborn, Eigenbetrieb Kommunalservice, Ostseeallee 20, 18225
Ostseebad Kühlungsborn zu richten.
Anlagen: Flächenberechnung
Übersichtslageplan
Grundriss
Ansichten, Schnitte