1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Wohngebiet „Kühlungsblick“

Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kühlungsblick“ einschließlich Begründung gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (Geltungsbereich s. Übersichtsplan in der Anlage).

Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ist:

  • die Aufnahme von Festsetzungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Ferienwohnungen auf der Basis der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786),
  • die geringfügige Erweiterung von Baugrenzen,
  • die teilweise Umwidmung von öffentlichen Grünflächen in Wohnbauflächen entsprechend Beschluss von 1998 und vollzogener Grundstücksteilung,
  • die Aufnahme von Festsetzungen zum Ausschluss von Kleinwindkraftanlagen und freistehenden Antennenmasten im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes,
  • die Änderung der Festsetzungen zu Ausgleichsflächen und die Ergänzung von externen Ausgleichsmaßnahmen sowie von Vorschriften zum Gehölzschutz,
  • die Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 und der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit

vom 10.06.2024 bis zum 12.07.2024

 unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html

und unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Veröffentlichungszeitraum während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum geänderten Entwurf in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen elektronisch an das Bauamt Kühlungsborn unter m.kolakowski@stadt-kborn.de übermittelt oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://stadt-kuehlungsborn.de/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauportal-mv.de einsehbar.

Bürgermeister
Kozian (Siegel)

 

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kühlungsblick“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2022

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