1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Zur Steinbeck“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zur Steinbeck“ einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Planungsziel besteht in der zusätzlichen Festsetzung öffentlicher Stellplätze entlang der Straße „Zur Steinbeck“ für den Besucherverkehr. Die dafür beanspruchten privaten Teilflächen sollen gegen einen kleinen Teil der öffentlichen Grünflächen nördlich des Baugebietes getauscht und für eine Heckenpflanzung als Abschluss des Baugebietes genutzt werden.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst Flächen entlang des östlichen Teils der Straße „Zur Steinbeck“ sowie einen Streifen nördlich des Baugebietes (Flurstücke 483/54, 483/55, 483/56, 483/57 und 483/59 (jeweils teilweise), Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn), s. Übersichtsplan in der Anlage.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 und der Entwurf der Begründung dazu liegen gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 03.01.2022 bis zum 04.02.2022

in der Stadtverwaltung, Bauamt, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, Bauamt öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt. Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

 

Kozian

Bürgermeister

 

 

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