1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Wittenbecker Landweg“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Wittenbecker Landweg“ gemäß §§ 2 u. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Da die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht betroffen sind, wird die Planung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Das Planungsziel besteht in der Präzisierung der textlichen Festsetzung zur Bauweise und Größe der Grundstücke. Die Größe der Baugrundstücke je Einzelhaus soll auf 750 m² festgesetzt werden um, den Planungswillen für das Wohngebiet noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Einer zu massiven und verdichteten Bebauung soll entgegengewirkt werden.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 41, umfassend die Flächen nordöstlich des Wittenbecker Landweges, südöstlich des Baugebietes „Mühlenblick I“, südwestlich der Doberaner Straße und nordwestlich des Weges zwischen Doberaner Straße und Wittenbecker Landweg.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

Gez.

R. Kozian
Bürgermeister

 

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Wittenbecker Landweg"

 

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