1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Wittenbecker Landweg“
Abb. Übersichtsplan des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41„Am Wittenbecker Landweg"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Wittenbecker Landweg“ gemäß §§ 2 u. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Da die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht betroffen sind, wird die Planung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Das Planungsziel besteht in der Präzisierung der textlichen Festsetzung zur Bauweise und Größe der
Grundstücke. Die Größe der Baugrundstücke je Einzelhaus soll auf 750 m² festgesetzt werden um, den
Planungswillen für das Wohngebiet noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Einer zu massiven und
verdichteten Bebauung soll entgegengewirkt werden.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 41,
umfassend die Flächen nordöstlich des Wittenbecker Landweges, südöstlich des Baugebietes „Mühlenblick I“, südwestlich der Doberaner Straße und nordwestlich des Weges zwischen Doberaner Straße und Wittenbecker Landweg.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Kozian
Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
„Am Wittenbecker Landweg"