1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Baltic Park“

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“ mit Begründung gebilligt.

Die Villa Baltic soll saniert und durch einen Hotelneubau und weitere touristische Einrichtungen auf der Fläche des ehemaligen Schwimmbades ergänzt werden. Die Planungen basieren u.a. auf dem „Städtebaulichen Konzept für Kühlungsborn-West“ vom Nov. 2021.

Der Aufstellungsbeschluss dazu wurde von der Stadtvertretung am 28.04.2022 gefasst. Da abweichend vom Aufstellungsbeschluss für einen Veranstaltungssaal in einem separaten Planverfahren ein Standort außerhalb des Hotelneubaus gefunden werden soll, umfasst der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 in einem ersten Abschnitt die Villa Baltic und das geplante Hotel mit touristischer Infrastruktur sowie Teile der neuen Wendeanlage an der Ostseeallee.

Damit soll für die zentralen Nutzungen im Baltic-Park das Bauleitplanverfahren frühzeitig eingeleitet werden, um eine baldige Sanierung der Villa Baltic realisieren zu können. Der beabsichtigte Gestaltungswettbewerb für das Hotel soll zeitnah durchgeführt werden.

Sobald ein Platz für die Veranstaltungshalle gefunden wurde, wird der gesamte Geltungsbereich der 1. Änderung gemäß Aufstellungsbeschluss weiter überplant.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Umweltbelange werden angemessen berücksichtigt.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 10.02.2023 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de eingesehen werden.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht während der Auslegungszeit die Möglichkeit der Erörterung.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de einsehbar.

D. Lahser
stellv. Bürgermeister (Siegel)

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Baltic Park“ – 1. Abschnitt (Quelle: © GeoBasis DE/M-V 2022)

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