Verlängerung der Bäderverkaufsverordnung M-V und Erlass des Öffnungszeitengesetzes M-V

Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde die Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BädVerkV M-V) bis zum 14.04.2025, also um ein Jahr, verlängert. Inhaltlich geändert wurde die Verordnung nicht.

Das bisherige Ladenöffnungsgesetz M-V ist zum 01.02.2024 durch das neue Öffnungszeitengesetz M-V ersetzt worden, wodurch nun unter anderem verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass nicht mehr zulässig sind.

Die Bäderverkaufsverordnung und das Öffnungszeitengesetz stehen hier zum Download bereit:

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