Pressemitteilung des Finanzministeriums M-V: Veränderte Öffnungszeiten in den Finanzämtern des Landes

Noch etwa sechs Wochen stehen den Grundstückseigentümerin-nen und –eigentümern zur Verfügung, um die erforderlichen Grundsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt einzu-reichen. „Ich möchte alle Betroffenen dazu ermuntern, baldmög-lichst mit der Bearbeitung der Anträge zu beginnen und dies nicht auf die lange Bank zu schieben,“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell ca. 313.000 Erklärungen elektronisch vor (Stand: 15.12.2022). Daraus ergibt sich eine Eingangsquote von etwa 37 %, wobei hier die in den Finanzämtern vorliegenden, noch nicht digitalisier-ten Papiererklärungen noch nicht einberechnet sind.

Auch in den letzten beiden Wochen des Jahres stehen die Fi-nanzämter des Landes für Fragen rund um die Grundsteuer zur Verfügung. In der 51. und 52. Kalenderwoche ist die landesweite Grundsteuer-Hotline unter 0385 588 11345 werktags von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und frei-tags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.

Die Grundsteuersprechstunden in den Servicestellen der Finanz-ämter finden in der 52. Kalenderwoche ausschließlich am 28. und 29. Dezember 2022 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und an den Hauptstandorten statt. Eine vorherige Terminverein-barung ist nicht notwendig. Darüber hinaus können unter www.steuerportal-mv.de Termine beim Finanzamt vereinbart werden.

Ab dem 2. Januar 2023 wird die Grundsteuer-Hotline wieder wie gewohnt montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr er-reichbar sein. Die Grundsteuersprechstunden in den Servicestel-len der Finanzämter können ab dem 2. Januar 2023 wieder mon-tags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags zu-sätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr besucht werden.

Die Erreichbarkeiten der Finanzämter sind auch unter www.mv-grundsteuer.de dargestellt. Hier sind zudem rund um die Uhr hilf-reiche Informationen, wie detaillierte Klickanleitungen, Merkblät-ter und Videohilfen, zu finden. Bodenrichtwerte, Ertragsmesszah-len und verschiedene Katasterdaten können auf dem Datenpor-tal zur Grundsteuerreform unter www.geodaten-mv.de/grund-steuerdaten/ kostenfrei abgefragt werden.

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